Ausschlusskriterien

  • Möglicher Ausschluss unsererseits:
    • bei 14-tätigem unentschuldigtem Fehlen des Kindes
    • das Kind wird nicht von einer geeigneten Person abgeholt (Eine Person ist geeignet, wenn sie älter als 12 Jahre alt, dem Kind bekannt und im Kindergarten eingetragen ist.)
    • Unsere Einrichtung kann dem Kind nicht gerecht werden.
  • Kündigung durch den Träger
    • bei nachhaltiger Missachtung der Kindergartenordnung